Messstellenvertrag Strom
Dieser Vertrag umfasst den Messstellenbetrieb für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme im Sinne des Messstellenbetriebsgesetzes im Bereich Elektrizität, für die der grundzuständige Messstellenbetreiber, die Stadtwerke Wertheim GmbH den Messstellenbetrieb durchführt.
Messstellenvertrag
Der Vertrag über den Messstellenbetrieb von intelligenten Messsystemen und modernen Messeinrichtungen wird vom grundzuständigen Messstellenbetreiber der Stadtwerke Wertheim GmbH mit den
· Letztverbrauchern
· Anlagenbetreibern oder
· Lieferanten
abgeschlossen.
Wie kommt der Vertrag zustande?
Es gibt 2 Varianten, wie der Messstellenvertrag zu Stande kommt:
Variante 1:
Wenn Ihr Stromlieferant Ihnen den Messstellenbetrieb in Rechnung stellt, schließen wir mit Ihrem Stromlieferanten einen Messstellenvertrag ab. Wir erhalten das Entgelt für den Messstellenbetrieb dann von Ihrem Stromlieferanten (wie bisher).
Variante 2:
Wenn Ihr Stromlieferant Ihnen den Messstellenbetrieb nicht in Rechnung stellt, kommt ein Messstellenvertrag zwischen Ihnen als Anschlussnutzer und uns automatisch dadurch zustande, dass Sie Strom entnehmen. In diesem Fall erhalten Sie die Rechnung für den Messstellenbetrieb von uns.
Es kommt also auch auf den Vertrag an, den Sie mit Ihrem Stromlieferanten abgeschlossen haben!
Hinweis für Erzeugungsanlagen (z.B. Photovoltaikanlagen ab 7 kWp):
Als Anlagenbetreiber ist bei Vorhandensein eines reinen Erzeugungszählers der Vertrag in schriftlicher Form notwendig.
Den Messstellenvertrag Strom finden Sie nachstehend.