FAQ
Die am häufigsten gestellten Fragen an uns und die passenden Antworten finden Sie hier
oder rufen Sie uns an: 0 93 42 / 909-222.
Bei Notfällen erreichen Sie rund um die Uhr, 24 Stunden am Tag:
Stromversorgung | Tel.: 0 93 42 / 909-101 |
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Fernwärmeversorgung | Tel.: 0 93 42 / 909-103 |
Fragen an das Kundencenter:
An wen wende ich mich bei Fragen zu Rechnungen, Preisen und Tarifen?
Unsere Mitarbeiter im Kundencenter beantworten Ihnen gern alle Fragen.
Rufen Sie uns unter 09342 / 909-222 einfach an.
Ich ziehe um. Welche Angaben benötigen Sie für die Ab- bzw. Anmeldung?
Im Falle einer Abmeldung benötigen wir von Ihnen:
- Kundennummer, Vor- und Zuname der / des Vertragspartner(s), Adresse der bisherigen Abnahmestelle, eine Rechnungsanschrift, die Zählernummer, Datum und Zählerstand am Tag der Schlüsselübergabe, Name des Nachmieters oder Name, Anschrift und Telefonnummer des Vermieters (sofern bekannt).
Falls Sie sich anmelden möchten sind folgende Angaben nötig:
- Vor- und Zuname der / des Vertragspartner(s), Adresse der Abnahmestelle mit ggf. Etagenbezeichnung/Wohnungsnummer, Vor- und Zuname des Vormieters und eventuell eine abweichende Rechnungsanschrift.
Entsprechende Formulare - „Mitteilung über Umzug / Einzug / Auszug" - erhalten Sie im Kundencenter und im Internet unter Online Service.
Wie oft im Jahr bekomme ich eine Rechnung?
Ein Mal im Jahr erhalten Sie von uns die so genannte Jahresverbrauchsabrechnung (JVA).
Nach dem EnWG hat jeder Kunde das Recht zwischen folgendem Abrechnungszyklus zu entscheiden: Monatlich, Vierteljährlich, Halbjährlich, Jährlich
Was ist ein Abschlag und wieso zahle ich nur 11 Abschläge, das Jahr hat doch 12 Monate?
Ein Abschlag ist eine Teilzahlung auf Ihren zu erwartenden Rechnungsbetrag. Denn Sie verbrauchen kontinuierlich Energie, die wir Ihnen in der Regel einmal jährlich in Rechnung stellen. Durch die Abschlagszahlung werden Sie vor einer hohen Einmalzahlung am Jahresende geschützt. Für ein Jahr wird der zu erwartende Rechnungsbetrag durch 11 gleiche Teile geteilt.
Beispiel:
Sie verbrauchen „2.500 kWh" im Jahr und der Strompreis beträgt in unserem günstigen Sonderprodukt SWW Main-Tauber-Strom für das Jahr 2012
„21,96 ct/kWh" beim Arbeitspreis und „96,39 €/Jahr" beim Grundpreis. Dann ergibt sich ein voraussichtlicher Jahresrechnungsbetrag von 645,39 € und ein monatlicher Abschlag von 59 € (gerundet).
2.500 kWh x 0,2196 € + 96,39 € = 645,39 € : 11 Monte = 58,67 €.
Daraus ergibt sich ein gerundeter Abschlagsbetrag von monatlich 59 €.
Es werden 11 Abschlagsbeträge erhoben, jeweils zum 15.02. , 15.03. , 15.04. , 15.05. , 15.06. , 15.07. , 15.08. , 15.09. , 15.10. , 15.11. , 15.12. eines Jahres.
Im Januar werden keine Abschläge erhoben, da Sie hier Ihre Jahresendabrechnung erhalten.
Die Höhe Ihres Abschlages ermitteln wir aus Ihrem individuellen Verbrauchsverhalten.
Sie sind schon länger Kunde bei der Stadtwerke Wertheim GmbH - Ihrer Energie vor Ort und haben schon einmal eine Jahresendabrechnung von uns erhalten, dann legen wir den Verbrauch Ihrer letzten Abrechnung zugrunde und multiplizieren ihn mit den aktuell gültigen Preisen. So ergibt sich Ihr neuer Abschlagsbetrag bis zur nächsten Jahresendabrechnung (Jahresverbrauchsabrechnung).
Wie wird die Höhe der Abschlagsbeträge bei Neuverträgen festgelegt?
Die Höhe der Abschlagsbeträge bei Neuverträgen beruht zunächst auf Erfahrungswerten. Sie können jedoch jederzeit mit uns eine Zwischenablesung vereinbaren, um die Richtigkeit dieses Betrags zu überprüfen.
Wann ändern sich die Abschlagsbeträge?
Am Jahresende erfolgt die Ablesung Ihres Zählers. Aus den Verbrauchswerten wird das tatsächliche Entgelt der zurückliegenden Verbrauchsperiode ermittelt. Diesem Wert werden die geleisteten Abschlagszahlungen gegenübergestellt. Festgestellte Abweichungen führen unter Berücksichtigung geplanter Preisänderungen zur Veränderung des künftigen Abschlagsbetrags. Über Tarifänderungen werden Sie selbstverständlich rechtzeitig informiert.
Was gilt bei Tarifänderung im Abrechnungszeitraum?
Ihre Abschlagsbeträge ändern sich in der Regel dadurch nicht. Wenn Sie uns den Zählerstand zum Änderungstermin mitteilen, können wir die Verbrauchsmengen unterschiedlicher Preisperioden exakt abrechnen. Andernfalls werden qualifizierte Erfahrungswerte zugrunde gelegt.
Wofür zahle ich den Grundpreis und den Arbeitspreis?
Der Grundpreis ist eine vom Verbrauch unabhängige Pauschale für die Bereitstellung von Energie und wird für jeden Zähler extra erhoben. Der Arbeitspreis ist ein verbrauchsabhängiges Arbeitsentgelt für jede abgenommene Kilowattstunde.
Wo finde ich meine Zählernummer?
Ihre Zählernummer finden Sie auf Ihrer letzten Strom- bzw. Erdgasrechnung und natürlich auch auf dem jeweiligen Zähler.
Fragen an den Vertrieb:
An wen wende ich mich, wenn ich einen neuen Vertrag abschließen möchte?
Unser Vertrieb beantwortet Ihnen gerne alle Fragen. Rufen Sie uns unter 09342 – 909 222 einfach an.
Wie funktioniert der Wechsel zu den Stadtwerken Wertheim GmbH?
Ganz einfach: Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Unter der Telefonnummer 09342 / 909-168 freuen wir uns auf Ihren Anruf! Um schnellstmöglich von unseren attraktiven Energieprodukten zu profitieren übernehmen wir alle Formalitäten rund um den Lieferantenwechsel für Sie!
Wie lange dauert dieser Wechsel?
Aufgrund gesetzlicher Fristenregelungen erfolgt der Anbieterwechsel in der Regel sechs bis acht Wochen nach Abschluss des Liefervertrages. Eventuelle Kündigungsfristen beim Altversorger können den Anbieterwechsel und damit den Lieferbeginn je nach vertraglich vereinbarter Kündigungsfrist hinauszögern.
Mein bisheriger Strom- und Erdgasvertrag läuft noch einige Monate. Kann ich trotzdem jetzt schon zu den Stadtwerke Wertheim wechseln?
Ja, geben Sie auf Ihrem Strom- bzw. Erdgasauftrag einfach an, bis wann Ihr bestehender Strom- bzw. Erdgasvertrag läuft. Als Ihr neuer Energieversorger werden die Stadtwerke Wertheim für Sie die Belieferung ab dem genannten Zeitpunkt beantragen.
Muss ich meinem bisherigen Versorger kündigen?
Sie müssen sich um nichts kümmern. Bei Auftragseingang übernehmen wir alle Formalitäten für einen Wechsel - auch die Kündigung bei Ihrem bisherigen Lieferanten und informieren Sie selbstverständlich über den Stand der Dinge.
Sollten Sie ein Sonderkündigungsrecht, beispielsweise aufgrund einer Preisanpassen haben, müssen Sie allerdings selbst von diesem Gebrauch machen.
Fragen zu Hausanschlüssen:
Wie bekomme ich einen Hausanschluss für Strom, Gas oder Wasser?
Setzen Sie sich bezüglich aller Sparten mit unserem Hausanschlusskoordinator in Verbindung.
Wir kümmern uns um die notwendigen Maßnahmen:

Hausanschlusskoordinator
Daniel Schulz
Mail: daniel.schulz@stadtwerke-wertheim.de
Mail: hausanschluss@stadtwerke-wertheim.de
Tel.: 0 93 42 / 909-189
Mobil: 0171 / 226 76 73
Kann eigentlich jeder einen Erdgas-Hausanschluss bekommen?
In einem bereits erschlossenen Gebiet kann in der Regel innerhalb kurzer Zeit ein Hausanschluss gelegt werden. Sollte noch keine Versorgungsleitung vorhanden sein, kann bei ausreichendem Anwohnerinteresse das Netzgebiet erweitert werden. Für Fragen stehen wir Ihnen jederzeit unter der Telefonnummer: 09342 / 909 - 115 zur Verfügung. Bitte beachten Sie auch unsere Förderprogramme.
Fragen zum Thema Strom:
Eine Kilowattstunde (kWh) - Was ist das?
Die elektrische Leistung ist ein Momentwert. Sie gibt an, wie viel Energie ein Gerät in einer bestimmten Zeit benötigt. Die Maßeinheit dafür ist Watt (W). Die Maßeinheit für elektrische Energie (= elektrische Arbeit) ist Wattsekunde. Da diese Einheit sehr klein ist, wird in der Praxis eine größere Einheit verwendet, Wattstunden (Wh).
Elektrische Leistung: 1.000 Watt (W) = 1 Kilowatt (kW)
Elektrische Arbeit: 1.000 Watt (W) x 1 Stunde = 1 Kilowattstunde (kWh)
Menschliche Leistung im Vergleich: Die verwertbare körperliche Leistung des Menschen beträgt etwa
40 Watt. Leistungssportler bringen es kurzfristig (maximal 3 Minuten) auf etwa 400 Watt. Um also eine Kilowattstunde elektrische Arbeit zu erzeugen, müsste der Sportler seine Höchstleistung kontinuierlich 2 h und 30 min erbringen.
Was man mit 1 Kilowattstunde (kWh) alles machen kann:
- ein Mittagessen für 4 Personen kochen
- 15 Hemden bügeln
- 70 Tassen Kaffee kochen
- 15 Stunden Radio hören
- 40 Stunden CD´s abspielen
- 7 Stunden fernsehen.
Wie bilden sich die Strompreise?
Der Strom wird an Strombörsen gehandelt - nach dem Prinzip von Angebot und Nachfrage - wie an der klassischen Wertpapierbörse. Teilnehmer am Börsenhandel sind Stromerzeuger, Großkunden, Stromhändler, Banken und Weiterverteiler, die sowohl als Käufer oder Verkäufer auftreten können. Strombörsen ermöglichen somit einen standardisierten Handel mit Strom.
Einen entscheidenden Einfluss auf den Preis hat dabei, wie viel Strom nachgefragt wird und wie viel Strom zu welchen Zeiten produziert und angeboten werden kann.
Das Stromangebot setzt sich aus kurz- und längerfristigen Faktoren zusammen. In der kurzen Frist sind vor allem Wetterprognosen, Kraftwerksverfügbarkeiten sowie Preise am Spotmarkt entscheidend. In der längeren Frist spielen unter anderem internationale Brennstoffpreise, der Produktionsmix, Kraftwerks-Zubauten und -Stilllegungen sowie die Preise für die Emissionszertifikate eine Rolle.
Einen wichtigen Faktor bei der Strompreisbildung spielen ebenfalls die Erneuerbaren Energien. Strom aus Erneuerbaren Energien schont unser Klima. Er ist aber deutlich teurer als konventionell erzeugter Strom. Deshalb wird er über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gefördert. Die damit verbundenen Mehrkosten werden bundesweit auf alle Stromkunden umgelegt - so leistet jeder seinen Beitrag zum Klimaschutz. Diese Faktoren beeinflussen teils kurz-, teils langfristig Angebot und Nachfrage am Markt und somit den Strompreis. Der an der Börse entstandene Marktpreis hat natürlich auch Einfluss auf die Preise, welche Industrie- und Privatkunden für Strom zahlen.
Wie setzt sich der Strompreis zusammen?
Der Preis, den Sie für Strom bezahlen, besteht aus dem Grund- und dem Verbrauchspreis. Der Grundpreis ist vertraglich festgelegt, also unabhängig vom eigentlichen Verbrauch. Mit dem Grundpreis werden im Wesentlichen die Kosten für die Bereitstellung des Stroms, des Stromzählers, die Verbrauchsmessung, die Rechnungslegung und das Inkasso abgegolten. Der Verbrauchspreis stellt die Kosten für den verbrauchten Strom in Cent pro Kilowattstunde (kWh) dar, also der Strompreis.
Der Strompreis setzt sich auf folgenden 3 Komponenten zusammen:
- Strombeschaffung und Vertrieb (Erzeugung und Verkauf des Stroms)
- Staatlich regulierte Netzentgelte (Transport des Stroms)
- Staatliche Abgaben (Steuern, Abgaben und Umlagen)
Die Bereiche „Beschaffung und Vertrieb", also Erzeugung, Einkauf sowie Vertrieb des Stroms unterliegen dem freien Wettbewerb. Die Netzentgelte werden staatlich reguliert und unterliegen der Genehmigung der Bundesnetzagentur. Netzentgelte sind im liberalisierten Energiemarkt Entgelte, die Energielieferanten für die Nutzung der Energienetze (so genannte Netznutzung) zu zahlen haben. Die staatlichen Abgaben stellen die auf den Strompreis erhobenen Steuern, Abgaben und Umlagen dar. Ab dem Jahr 2013 entfallen 7 Preiskomponenten beim Strompreis auf staatliche Abgaben.
Dies zeigt, dass der Handlungsspielraum bei der Strompreisgestaltung für einen Energieversoger sehr eingeschränkt ist. Knapp 3/4 des Strompreises entfallen auf die staatlichen Abgaben sowie
die staatlich regulierten Netzentgelte.
Was ist die EEG-Umlage?
EEG = Erneuerbare Energien Gesetz
Es fördert die Energieerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen. Das EEG verpflichtet Netzbetreiber, Strom aus Erneuerbaren Energien vorrangig abzunehmen und dafür einen durch das EEG festgelegten Mindestpreis (Vergütung) zu zahlen.
Das Ziel des Gesetzes ist, die Anteile von Erneuerbaren Energien an der Stromversorgung wesentlich zu steigern und zwar bis 2010 mindestens 12,5 %, bis 2020 mindestens um 20 %. 2050 soll 80 % des Strombedarfs aus Erneuerbaren Energien gedeckt werden.
Das einerseits erfreuliche, starke Wachstum erneuerbarer Energien wird andererseits erneut zu höheren Kosten führen. Der weitere Ausbau der erneuerbaren Energien ist politisch gewollt, hat allerdings seinen Preis.
Mit der Verabschiedung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes zur Förderung der Stromerzeugung aus Sonne, Windkraft, Wasser und Biomasse wurde festgelegt, dass Mehrkosten dafür durch eine von den Energieversorgern zu erhebende und weiterzuleitende Umlage finanziert werden, die von allen Stromkunden bundesweit getragen werden muss - die EEG-Umlage, oder auch Ökostromumlage genannt. Die EEG-Umlage wird immer zum 15.10. eines Jahres neu für das Folgejahr festgelegt und auf dem Internetportal der Übertragungsnetzbetreiber veröffentlicht.
Was ist die KWKG-Umlage?
KWKG = Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz
Zweck des Gesetzes ist es, einen Beitrag zur Erhöhung der Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung in der Bundesrepublik Deutschland auf 25 Prozent zu leisten durch den befristeten Schutz, die Förderung der Modernisierung und des Neubaus von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen), die Unterstützung der Markteinführung der Brennstoffzelle sowie die Förderung des Neu- und Ausbaus von Wärmenetzen, in die Wärme aus KWK-Anlagen eingespeist wird, im Interesse der Energieeinsparung, des Umweltschutzes und der Erreichung der Klimaschutzziele der Bundesregierung.
In einer Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlage werden gleichzeitig Wärme und Strom erzeugt. Die Erzeugungsart ist besonders umweltschonend und wirtschaftlich.
Ähnlich wie beim Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wird die Förderung (bzw. Vergütung), die Betreiber von testierten KWK-Anlagen erhalten, auf den gesamten Stromverbrauch, also auf jede in Deutschland verbrauchte Kilowattstunde, umgelegt.
Die KWKG-Umlage wird ebenfalls auf dem Internetportal der Übertragungsnetzbetreiber veröffentlicht.
Was ist die 19 StromNEV-Umlage?
Hintergrund ist die im Rahmen der Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) vorgenommene Änderung des § 19 Abs. 2 Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV), der unter anderem eine Netzentgeltbefreiung für energieintensive Unternehmen vorsieht. Auf Antrag entfallen für Unternehmen, welche einen Stromverbrauch pro Jahr von mehr als 10 Millionen Kilowattstunden und eine Vollbenutzungsstundenzahl von 7.000 verbuchen können, die Netznutzungsgebühren.
Die Bundesregierung bezweckt mit dieser Maßnahme die wirtschaftspolitische Stärkung Deutschlands als Industriestandort auch für stromintensive Unternehmen.
Die durch die Begünstigung entgangenen Erlöse werden in einem bundesweiten Belastungsausgleich analog der Ihnen bereits bekannten KWKG-Umlage umgelegt. Dies bedeutet, dass jeder Letztverbraucher bundesweit, unabhängig davon, ob im jeweiligen Netz ein Unternehmen von den Änderungen der StromNEV profitiert, davon betroffen ist.
Diese neue Umlage wird zum 01.01.2012 bundesweit einheitlich erhoben und sie wird ebenfalls auf dem Internetportal der Übertragungsnetzbetreiber unter http://www.eeg-kwk.net veröffentlicht.
Offshore-Haftungsumlage:
Der Staat erhebt diese Umlage, um die Investitionen von Offshore-Windkraftanlagen zur Energieerzeugung vor der Küste wirtschaftlich zu gestalten. Über diese neue Umlage sollen Entschädigungszahlungen an Windparkbetreiber finanziert werden, wenn deren Anlagen durch Probleme beim Netzanschluss keinen Strom einspeisen können. Über die Haftungsregelung erhalten die Betreiber 90 % der Einspeisevergütung, wenn der Netzanschluss nicht rechtzeitig zustande kommt oder aufgrund Störungen ausfällt.
Was ist die Konzessionsabgabe?
Konzessionsabgaben sind Entgelte die Energieversorgungsunternehmen (EVU) und Wasserversorgungsunternehmen (WVU) an Gemeinden dafür zahlen, dass diese ihnen das Recht einräumen, für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen, die der unmittelbaren Versorgung von Letztverbrauchern im Gemeindegebiet mit Strom, Gas und Wasser dienen, öffentliche Wege zu nutzen.
Was ist die Stromsteuer?
Die Stromsteuer ist eine im Zusammenhang mit der Ökologischen Steuerreform eingeführte Abgabe auf den Stromverbrauch. Sie wird für jede verbrauchte Kilowattstunde erhoben und ist umsatzsteuerpflichtig.
Was sind die Netzentgelte?
Netzentgelte sind im liberalisierten Energiemarkt Entgelte, die Strom- und Erdgasnetzbetreiber für die Nutzung ihrer Netze (so genannte Netznutzung) zur Durchleitung von Strom und Erdgas (Netzdurchleitung) von den Strom- und Erdgaslieferanten erheben. Alle Strom- und Erdgasnetzbetreiber haben ihre jeweils gültigen Netzentgelte im Internet zu veröffentlichen.
Was versteht man unter Stromkennzeichnung?
Die Stromkennzeichnung informiert darüber, welchen Anteil die einzelnen Energieträger am Energiemix zur Stromerzeugung haben. Unterschieden wird dabei zwischen erneuerbaren Energien (z. B. Wasserkraft, Windkraft, Sonnenenergie), Kernkraft, Kohle, Erdgas und sonstigen fossilen Energieträgern.
Die Stromkennzeichnung der Stadtwerke Wertheim GmbH ist auf Ihrer Stromrechnung sowie hier zu finden.
Was ist Hochtarif (HT) / Niedertarif (NT)?
Niedertarifstrom bezeichnet verschiedene vergünstigte Tarifarten für elektrischen Strom. Zu unterscheiden ist im Haushaltsbereich zwischen Tag-, Nacht- und Heizstromtarifen
Was ist ein Eintarifzähler?
Ein Eintarifzähler misst den Strom (in kWh), den ein Kunde innerhalb eines Zeitraumes abnimmt. Dieser Zähler kommt zum Einsatz, wenn der Kunde einen Tarif mit nur einem Arbeitspreis gewählt hat. Es wird somit kein preislicher Unterschied zwischen Tag- und Nachtverbrauch gemacht.
Was ist ein Zweitarifzähler?
Mit diesem Zähler kann der Strom am Tag in zwei Zeiträumen gemessen werden. Damit besteht die Möglichkeit unterschiedliche Preise je Kilowattstunde für den Tag- und Nachtverbrauch anzubieten. Der vergünstigte NT-Preis gilt ab 22:00 Uhr. Die Tarifzeiten werden vom örtlichen Netzbetreiber festgelegt.
Mein Stromverbrauch ist zu hoch. Was kann ich tun?
Hierfür kann es verschiedenste Gründe geben. Gerne leihen wir Ihnen kostenlos ein Strommessgerät aus, mit dem Sie Ihren Stromverbrauch messen und eventuelle „Stromfresser" bei Ihnen im Haushalt lokalisieren können. Oder kommen Sie zu unserer kostenlosen Energieberatung um wertvolle Energiespartipps zu erhalten, wir stellen Ihnen Informationsmaterial zur Verfügung.
Weitere Energiespartipps finden Sie hier. Zusätzlich verleihen wir in unserem Kundencenter kostenlos Strommessgeräte. Damit können Sie Ihren Stromverbrauch messen und eventuelle „Stromfresser" lokalisieren.
Fragen zum Thema Gas:
Was ist Erdgas?
Erdgas ist ein brennbarer, fossiler Energieträger, der in unterirdischen Lagerstätten vorkommt. Das methanreiche Erdgas ist ein Gasgemisch, das man meist gemeinsam mit Erdöl vorfindet. Erdgas entsteht aus abgestorbener Biomasse unter Luftabschluss und hohem Druck. Es besteht aus niedrigen Kohlenwasserstoffen, vor allem Methan (75-95 Prozent), Ethan und Propan. Daneben enthält es u. a. Kohlendioxid und in Spuren Schwefelwasserstoff, die bei der Aufbereitung weitgehend entfernt werden.
Als moderner Primär-Energieträger zeichnet sich Erdgas vor allem durch seine einzigartige Umweltfreundlichkeit und vielseitigen Einsatzmöglichkeiten aus. Ob zu Hause, in der Industrie, im Gewerbe oder im kommunalen Bereich - Erdgas ist immer eine kostengünstige und sichere Energiequelle.
Was tun im Notfall? - Was tun bei Gasgeruch?
Erdgas riecht an sich nicht. Zu Ihrer Sicherheit wird es jedoch mit einem Geruch versehen, der an faulende Eier erinnert. Sollten Sie einmal diesen Geruch wahrnehmen, beachten Sie bitte folgende Verhaltensregeln:
- Öffnen Sie Fenster und Türen, damit ein Luftaustausch stattfindet
- Vermeiden Sie offenes Feuer: Rauchen Sie nicht und benutzen sie keine Feuerzeuge, elektrischen Schalter oder Netzstecker. Klingeln oder telefonieren Sie nicht.
- Schließen Sie den Haupthahn.
- Warnen Sie Ihre Mitbewohner (klopfen, nicht klingeln!) und verlassen Sie schnell das Haus.
- auf keinen Fall Licht oder Elektrogeräte anschalten
Rufen Sie die Feuerwehr und unseren Gas-Bereitschaftsdienst an - von einem Telefon außerhalb Ihres Hauses: Telefon 09342 / 909 - 102. Unser Bereitschaftdienst ist jeden Tag in der Woche, auch an Feiertagen, rund um die Uhr zu erreichen.
Was bedeutet Brennwert?
Der „Brennwert" bezeichnet die gesamte Wärmemenge, die bei der Verbrennung von Energieträgern entsteht, also auch die im Wasserdampf gebundene Wärme. Bei der Verbrennung von Erdgas entsteht mehr Wasserdampf als bei anderen Brennstoffen. Die Brennwertnutzung lohnt sich hier ganz besonders.
Was bedeutet Brennwert-Technik?
In herkömmlichen Heizungsanlagen gelangen die Abgase durch den Abgasweg ungenutzt ins Freie. Brennwertgeräte nutzen nun zusätzlich diese Wärme aus den Abgasen und führen sie über einen Wärmetauscher dem Kreislauf wieder zu. Bei diesem Vorgang entstehen innerhalb des Brennwertgerätes kleine Wassertröpfchen (Kondensat). Dabei wird zusätzlich Wärme (Kondensationswärme) gewonnen, die von Erdgas-Brennwertgeräten größtenteils in Heizwärme umgewandelt wird.
Wie kommt der Umrechnungsfaktor zustande, mit dem das Erdgas von m³ auf kWh umgerechnet wird?
Der am Zähler gemessene Erdgasverbrauch (in m³) wird mit dem Faktor multipliziert um die abrechnungsrelevanten kWh zu erhalten.
Das Gasvolumen (Verbrauch in m³) wird an Ihrem Zähler im sogenannten „Betriebszustand" gemessen. Das ist der Zustand des Gases im Zähler, der je nach Druck und Temperatur variiert. Daher muss dieser Verbrauch auf ein für alle Abnehmer einheitliches Volumen im „Normzustand" umgerechnet werden. Dies erfolgt durch Multiplikation mit der Zustandszahl „Z".
Die „Zustandszahl Z" stellt das Verhältnis vom Volumen im Betriebszustand zum Volumen im Normzustand dar. Diese Z-Zahl wird kundenspezifisch ermittelt und wird auf der Rechnung angegeben. Die Z-Zahl berücksichtigt verschiedene Parameter wie z.B. den Gasdruck, den Luftdruck (Höhenzone) und die Normtemperatur.
Der Abrechnungsbrennwert (Brennwert) beschreibt den Energiegehalt, den ein Kubikmeter (m³) Gas im „Normzustand" enthält. Der Brennwert wird vom Erdgasvorlieferanten mitgeteilt. Bei der kundenindividuellen Berechnung des Brennwertes werden die natürlichen Schwankungen des Energiegehaltes im Erdgas gewichtet berücksichtigt.
Der Umrechnungsfaktor (Faktor) bildet sich durch die Multiplikation von der Zustandszahl (Z-Zahl) mit dem Brennwert. Dieser Wert wird mit dem m³-Verbrauch den Sie an Ihrem Gaszähler ablesen ebenfalls multipliziert und Sie erhalten die abrechnungsrelevanten kWh. Man spricht hier von der gelieferten thermischen Energie, also von Ihrem Erdgasverbrauch in Kilowattstunden (kWh).
Das Umrechnungsverfahren ist durch technische Richtlinien vorgegeben und kann von der Stadtwerke Wertheim GmbH nicht beeinflusst werden. Die Gasabrechnung erfolgt nach eichrechtlichen Vorschriften und Bestimmungen des DVGW Arbeitsblattes G685 (Thermische Gasabrechnung). Die Durchführung der Erdgasrechnung unterliegt der Kontrolle des zuständigen Eichamtes.
Als „groben Daumenwert" können Sie die am Zähler abgelesenen Kubikmeter (m³) mit 11 multiplizieren, dann erhalten Sie die abrechnungsrelevanten Kilowattstunden (kWh).
Wo kann Erdgas eingesetzt werden?
Die leichte und effiziente Einsetzbarkeit in nahezu allen Wärmeanwendungen macht Erdgas sowohl für die private als auch gewerbliche Nutzung zu einem sehr begehrten Energieträger.
Fragen zum Thema Wasser:
Welchem Härtebereich ist das Wertheimer Wasser zuzuordnen?
Seit 2012 gibt es für Wertheim weicheres Wasser. Genauere Informationen zur Wasserhärte, erhalten Sie hier.
Fragen zum Thema Erdgas-Autos:
Fördert die Stadtwerke Wertheim GmbH den Kauf von Erdgasfahrzeugen?
Der Kauf eines Erdgasfahrzeuges oder die Umrüstung eines Pkw auf Erdgasantrieb wird von den Stadtwerken Wertheim GmbH gefördert. Weitere Informationen dazu finden Sie hier
Fragen zu Zähler:
Kann mein Zähler falsch messen?
Die Strom-, Erdgas- und Fernwärmezähler messen in 99 % aller Fälle korrekt. Selbstverständlich kann es dennoch sein, dass so ein Messgerät einmal defekt ist. Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihr Zähler fehlerhaft misst, führen wir gern eine Befundprüfung durch. Bestätigt sich Ihr Verdacht, übernehmen wir selbstverständlich die Kosten für die Prüfung. Stellt sich jedoch heraus, dass der Zähler einwandfrei misst, stellen wir Ihnen die Kosten der Befundprüfung in Rechnung.