Allgemeine Tarife
für die Versorgung mit Trinkwasser aus dem Netz der Stadtwerke Wertheim GmbH
gültig ab 1. Januar 2019
Die Stadtwerke Wertheim GmbH stellt aufgrund der Verordnung über die Allgemeinen Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) vom 20. Juli 1980 zu den nachstehenden Tarifen Trinkwasser zur Verfügung.
Der Trinkwasserpreis besteht aus einem Arbeitspreis je m³ abgenommener Trinkwassermenge und einem von der verbrauchten Trinkwassermenge unabhängigen Grundpreis für die Bereitstellung der Wasserversorgungsanlagen.
a) Arbeitspreis
Der Arbeitspreis für das abgenommene Trinkwasser beträgt mit Wirkung vom 1. Januar 2019 an für das gesamte Versorgungsgebiet einheitlich 2,54 €/m³ brutto (2,37 €/m³ netto).
b) Grundpreis
Der Grundpreis ist abhängig von der Nennleistung des eingebauten Wasserzählers. Er wird wie folgt erhoben:
Zählergröße | Messpreis | Messpreis | |
(QN) | netto in EUR/Monat | brutto in EUR/Monat | |
Q3 4 m³ | (2,5) | 5,00 | 5,35 € |
Q3 10 m³ | (6) | 10,00 | 10,70 |
Q3 16 m³ | (10) | 15,00 | 16,05 |
Q3 25 m³ | (15) | 18,00 | 19,26 |
Q3 63 m³ | (40) | 21,00 | 22,47 |
Q3 100 m³ | (60) | 33,00 | 35,31 |
Q3 250 m³ | (150) | 54,00 | 57,78 |
Abrechnung
a) Das Wasserentgelt wird grundsätzlich nur bei Grundstücks- bzw. Hauseigentümern erhoben, das heißt, der Grundstücks- oder Hauseigentümer ist gegenüber der Stadtwerke Wertheim GmbH allein zahlungspflichtig.
b) Die Bruttopreise ergeben sich aus der Hinzurechnung des derzeit gültigen Umsatzsteuersatzes von 7 v. H. Sie sind - soweit erforderlich - auf 2 Kommastellen gerundet.
Die vorstehenden Regelungen treten am 1. Januar 2019 in Kraft.
Schmutz- und Niederschlagswasser führen wir im Auftrag des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung Wertheim (ABW) ab. Weitere Informationen sowie die dazugehörigen Preise finden Sie hier.