Öffentliche Bekanntmachung
(vom 05.08.2020) Anpassung der allgemeinen Tarife für die Versorgung mit Trinkwasser aus dem Netz der Stadtwerke Wertheim GmbH ab 01. Januar 2021
Die Stadtwerke Wertheim GmbH stellt aufgrund der Verordnung über die Allgemeinen Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) vom 20. Juni 1980 zu den nachstehenden Tarifen Trinkwasser zur Verfügung.
Der Trinkwasserpreis besteht aus einem Arbeitspreis je m³ abgenommener Trinkwassermenge und einem von der verbrauchten Trinkwassermenge unabhängigen Grundpreis für die Bereitstellung der Wasserversorgungsanlagen.
Arbeitspreis: Der Arbeitspreis für das abgenommene Trinkwasser beträgt mit Wirkung vom 1. Januar 2021 an für das gesamte Versorgungsgebiet einheitlich 2,80 €/m³ brutto (2,62 €/m³ netto).
Grundpreis: Der Grundpreis ist abhängig von der Nennleistung des eingebauten Wasserzählers. Er wird wie folgt erhoben:
Zählergröße QN |
Messpreis EUR/Monat (brutto) |
Messpreis EUR/Monat (netto) |
2,5 | 5,46 | 5,10 |
6 | 10,91 | 10,20 |
10 | 16,37 | 15,30 |
15 | 19,65 | 18,36 |
40 | 22,92 | 21,42 |
60 | 36,02 | 33,66 |
150 | 58,95 | 55,08 |
Abrechnung:
Das Wasserentgelt wird grundsätzlich nur bei Grundstücks- bzw. Hauseigentümern erhoben, das heißt, der Grundstücks- oder Hauseigentümer ist gegenüber der Stadtwerke Wertheim GmbH allein zahlungspflichtig.
Die Bruttopreise ergeben sich aus der Hinzurechnung des derzeit gültigen Umsatzsteuersatzes von 7 v. H. Sie sind - soweit erforderlich - auf 2 Kommastellen gerundet.
Die vorstehenden Regelungen treten am 1. Januar 2021 in Kraft.
Wertheim, im August 2020
Stadtwerke Wertheim GmbH
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