Befundprüfung
Befundprüfung
Messgeräte unterliegen dem Eichgesetz und müssen immer zugelassen und geeicht sein. Die Einhaltung des Eichgesetzes wird staatlich vom zuständigen Eichamt überwacht.
Sollten Sie trotzdem Zweifel an der Richtigkeit Ihres Messgerätes haben, können Sie mit dem untenstehendem Formular eine Befundprüfungen über uns beantragen.
Ergibt diese Befundprüfung, dass der Zähler die zulässigen Toleranzen nicht einhält oder den Anforderungen der Zulassung nicht entspricht, trägt die Stadtwerke Wertheim GmbH als Messstellenbetreiber die Kosten einer Überprüfung.
Bitte füllen Sie das Online-Formular mit der gewünschten Prüfung aus und senden Sie es uns unterschrieben zurück. Sie erhalten dann eine schriftliche Bestätigung des Auftrags. Bitte beachten Sie die Preise im Preisblatt.
Wenden Sie sich bei Fragen gerne an unsere Ansprechpartner:
Strom:
Gruppenleiter Netzleittechnik und Messtechnik
Frank Milich
Telefon: 09342 909-100
Mail: frank.milich@stadtwerke-wertheim.de
Mail: zaehlerantrag@stadtwerke-wertheim.de
Ansprechpartner in Fragen:
- Netzleittechnik, Rundsteuerung
- Zählerwesen Elektro
- dezentrale Einspeisung (z.B. PV-Anlagen)
- Netzanalysemessungen
Gas, Wasser und Fernwärme:
Zählerwesen
Bernd Gebert
Telefon: 09342 909-126
Mail: bernd.gebert@stadtwerke-wertheim.de
Mail: zaehlerantrag@stadtwerke-wertheim.de