Netznutzungs- und Lieferantenrahmenvertrag (BK6-17-168)
Mit Beschluss vom 20. Dezember 2017 (Az. BK6-17-168) hat die Bundesnetzagentur den bislang von ihr festgelegten Lieferantenrahmenvertrag Strom geändert.
In der Festlegung verpflichtet die Bundesnetzagentur zugleich die Netzbetreiber, die bestehenden Netznutzungs-/Lieferantenrahmenverträge Strom zum 1. April 2018 an die neu festgelegte Fassung anzupassen. Die Anlagen zum Beschluss sind nachstehend aufgeführt:
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